Zu § 438 Abs. 1 Nr. 2a und 2b; § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB Photovoltaikanlagen: Freiland- oder Aufdachanlagen Verjährung von Mängelansprüchen in zwei oder fünf Jahren?
a) | Freiland-Photovoltaikanlagen
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b) | Aufdach-Photovoltaikanlagen
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I. Die Urteile nehmen Stellung zu den Fragen,
1. | ob es sich bei Freiland- oder Aufdachphotovoltaikanlagen um ein Bauwerk handelt, |
2. | ob hier Kaufvertrags- oder Werkvertragsrecht zur Anwendung kommt, |
3. | ob sich hieraus ergebende Mängelansprüche in zwei oder fünf Jahren verjähren. |
II. Die Urteile haben folgende Leitsätze:
A. Für Freiland-Photovoltaikanlagen:
OLG Bamberg, Urt. v. 12.01.2012 - 6 W 38/11
"Gewährleistungsansprüche wegen Mängeln an den Modulen einer Freiland-Photovoltaikanlage verjähren in fünf Jahren."
OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.04.2014 (Vergabesenat) -
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