§ 633 BGB a.F.; §§ 242, 641 BGB

Zu § 633 BGB a.F.; §§ 242, 641 BGBAnsprüche in der werkvertraglichen Leistungskette

BGH, Urt. v. 01.08.2013 - VII ZR 75/11 NJW-Spezial 2013, 588 = IBR 2013, 610

I. Das Urteil nimmt Stellung zu der Frage,

ob der Hauptunternehmer bei mangelhafter Werkleistung des Nachunternehmers berechtigt ist, dem Vergütungsanspruch des Nachunternehmers ein Leistungsverweigerungsrecht auch dann entgegenzuhalten, wenn der Auftraggeber des Hauptunternehmers seinerseits keine Ansprüche wegen des Mangels geltend macht.

II. Das Urteil hat folgenden Leitsatz:

"Dem Hauptunternehmer steht das Leistungsverweigerungsrecht wegen Mängeln der Werkleistung des Nachunternehmers grundsätzlich unabhängig davon zu, ob er die gleiche Leistung seinem Besteller versprochen und geleistet hat, und auch unabhängig davon, ob der Besteller ihm zustehende Ansprüche seinerseits geltend macht."

III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe: