OVG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 05.09.2017
7 A 1670/16
Normen:
BauO NRW § 75 Abs. 1 S. 1; BauGB § 1 Abs. 3 S. 1; BauGB § 1 Abs. 7; BauGB § 2 Abs. 3; BauGB § 34 Abs. 1 S. 1; BauGB § 34 Abs. 2; BauGB § 34 Abs. 3; BauGB § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; BauGB § 215 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 3; BauNVO § 6 Abs. 1; BauNVO § 8 Abs. 2; TA Lärm Nr. 6.6 S. 1;
Vorinstanzen:
VG Köln, - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 2634/16

Erteilung einer Baugenehmigung für die Erweiterung der Öffnungszeiten eines bestehenden großflächigen Aldi-Markts; Verlängerung der Öffnungszeiten und Betriebszeiten als Nutzungsänderung; Abwägung der privaten und öffentlichen Belange bei der Aufstellung der Bauleitpläne; Schutz der Nachbarn vor Lärmbeeinträchtigung

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 05.09.2017 - Aktenzeichen 7 A 1670/16

DRsp Nr. 2018/676

Erteilung einer Baugenehmigung für die Erweiterung der Öffnungszeiten eines bestehenden großflächigen Aldi-Markts; Verlängerung der Öffnungszeiten und Betriebszeiten als Nutzungsänderung; Abwägung der privaten und öffentlichen Belange bei der Aufstellung der Bauleitpläne; Schutz der Nachbarn vor Lärmbeeinträchtigung

Eine Verlängerung der Öffnungszeiten und Betriebszeiten eines in einem als Gemengelage zu bezeichnenden Gewerbegebiet befindlichen Supermarkts ist als Nutzungsänderung anzusehen, für die eine Abwägung der privaten und öffentlichen Belange vorzunehmen ist.

Tenor

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i. H. v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht zuvor die Klägerin i. H. v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags Sicherheit leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BauO NRW § 75 Abs. 1 S. 1; BauGB § 1 Abs. 3 S. 1; BauGB § 1 Abs. 7; BauGB § 2 Abs. 3; BauGB § 34 Abs. 1 S. 1; BauGB § 34 Abs. 2; BauGB § 34 Abs. 3; BauGB § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; BauGB § 215 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 3; BauNVO § 6 Abs. 1; BauNVO § 8 Abs. 2; TA Lärm Nr. 6.6 S. 1;

Tatbestand