Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 14. August 2009 -
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 7.500,-- Euro festgesetzt.
Die zulässige Beschwerde des Antragstellers ist nicht begründet. Das Verwaltungsgericht hat zu Recht den Antrag,
die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen die dem Beigeladenen erteilte Baugenehmigung vom 16.06.2009 zum Abbruch eines bestehenden Wohngebäudes und zur Erstellung eines Mehrfamilienwohngebäudes mit sieben Wohneinheiten und einer Tiefgarage anzuordnen,
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