Der Bebauungsplan L... Nr. ... "A..." mit integriertem Grünordnungsplan des Antragsgegners wird für unwirksam erklärt, soweit er Festsetzungen auf den Grundstücken FlNr. ... und ... Gemarkung L... trifft.
II.Der Antragsgegner hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst.
III.Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Antragsgegner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung des zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht der Antragsteller vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV.Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Antragsteller wendet sich mit seinem Normenkontrollantrag gegen den am 27. April 2011 als Satzung beschlossenen und am 1. Juli 2011 durch Anhang an der Amtstafel bekanntgemachten Bebauungsplan L... Nr. ... "A..." mit integriertem Grünordnungsplan des Antragsgegners.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|