VGH Baden-Württemberg - Urteil vom 23.10.2009
2 S 424/08
Normen:
BauGB § 124 Abs. 1; BauGB § 124 Abs. 2; BauGB § 124 Abs. 3 S. 1;
Fundstellen:
DVBl 2010, 185
DÖV 2010, 190
Vorinstanzen:
VG Stuttgart, vom 08.11.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 2708/07

Kommunale Eigengesellschaft oder Mehrheitsgesellschaft als Dritter i.S.v. § 124 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB); Weitergabe der den Rahmen der Angemessenheit oder des sachlichen Zusammenhangs i.S.d. § 124 Abs. 3 S. 1 BauGB überschreitenden Erschließungskosten an den Grundstückseigentümer; Übernahme der Kosten sog. Fremdanliegergrundstücke durch den Erschließungsträger oder die anderen Grundstückseigentümer im Erschließungsgebiet; Bestimmen der Grenzen der Angemessenheit i.S.v. § 124 Abs. 3 S. 1 BauGB unter Berücksichtigung sämtlicher Einzelumstände; Rechtsbeziehungen zwischen dem Erschließungsunternehmen und den Eigentümern der Grundstücke als rein privatrechtlicher Natur; Voraussetzungen für eine Übertragung der Erschließung auf einen Erschließungsträger nach § 124 Abs. 1 BauGB; Rechtlich selbstständige juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts als Vertragspartner eines Erschließungsvertrags; Beauftragung kommunaler Eigengesellschaften oder Mehrheitsgesellschaften als Flucht ins Privatrecht

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.10.2009 - Aktenzeichen 2 S 424/08

DRsp Nr. 2009/25581

Kommunale Eigengesellschaft oder Mehrheitsgesellschaft als "Dritter" i.S.v. § 124 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB); Weitergabe der den Rahmen der Angemessenheit oder des sachlichen Zusammenhangs i.S.d. § 124 Abs. 3 S. 1 BauGB überschreitenden Erschließungskosten an den Grundstückseigentümer; Übernahme der Kosten sog. Fremdanliegergrundstücke durch den Erschließungsträger oder die anderen Grundstückseigentümer im Erschließungsgebiet; Bestimmen der Grenzen der Angemessenheit i.S.v. § 124 Abs. 3 S. 1 BauGB unter Berücksichtigung sämtlicher Einzelumstände; Rechtsbeziehungen zwischen dem Erschließungsunternehmen und den Eigentümern der Grundstücke als rein privatrechtlicher Natur; Voraussetzungen für eine Übertragung der Erschließung auf einen Erschließungsträger nach § 124 Abs. 1 BauGB; Rechtlich selbstständige juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts als Vertragspartner eines Erschließungsvertrags; Beauftragung kommunaler Eigengesellschaften oder Mehrheitsgesellschaften als "Flucht ins Privatrecht"

1. Eine kommunale Eigen- oder Mehrheitsgesellschaft kann "Dritter" i.S.v. § 124 Abs. 1 BauGB und damit Vertragspartner eines Erschließungsvertrags sein.