OVG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 11.12.2009
OVG 10 S 15.09
Normen:
BauGB § 1 Abs. 7; BauGB § 33; BauGB § 153 Abs. 3; BauGB § 166 Abs. 3 S. 1, 4; BauGB § 169 Abs. 1 Nr. 6; BauGB § 171 Abs. 1 S. 1; BauO § 3 Abs. 3; BauNVO § 15 Abs. 1 S. 2; BImSchG § 50; VwGO § 146 Abs. 4 S. 6;
Vorinstanzen:
VG Berlin, vom 09.04.2009 - Vorinstanzaktenzeichen VG 13 L 31.09

Nachbarwiderspruch eines Gewerbebetriebs gegen heranrückende Wohnbebauung; Neues allgemeines Wohngebiet neben einem Gewerbegebiet im Entwicklungsbereich; Wiederholte Bebauungsplanänderungen im Entwicklungsbereich; Baugebietsübergreifendes Gebot der Rücksichtnahme und bautechnische Lärmschutzvorkehrungen

OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11.12.2009 - Aktenzeichen OVG 10 S 15.09

DRsp Nr. 2010/4432

Nachbarwiderspruch eines Gewerbebetriebs gegen heranrückende Wohnbebauung; Neues allgemeines Wohngebiet neben einem Gewerbegebiet im Entwicklungsbereich; Wiederholte Bebauungsplanänderungen im Entwicklungsbereich; Baugebietsübergreifendes Gebot der Rücksichtnahme und bautechnische Lärmschutzvorkehrungen

1. Der Gebietserhaltungsanspruch setzt voraus, dass es sich um ein einheitliches Baugebiet handelt.2. Ohne zwingenden Grund darf nicht in einen durch ein erhöhtes Immissionspotenzial gekennzeichneten Bereich ein störempfindliches Wohngebiet hineingeplant und damit aus einem Wohngebiet in immissionsschutzrechtlicher Hinsicht in Wahrheit ein Mischgebiet gemacht werden.