VGH Baden-Württemberg - Urteil vom 06.05.2009
3 S 3037/07
Normen:
BauGB § 1 Abs. 7; BauGB § 2 Abs. 3; BauGB § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; BauGB § 214 Abs. 3;
Fundstellen:
BauR 2009, 1632 (LS)
ZfBR 2010, 72

Normenkontrolle; qualifizierter Bebauungsplan: Fehler im Abwägungsvorgang; Verfahrensfehler; Abwägungsmaterial; Ermittlung und Bewertung; Abwägungsdefizit ; Fehlgewichtung

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 06.05.2009 - Aktenzeichen 3 S 3037/07

DRsp Nr. 2009/13886

Normenkontrolle; qualifizierter Bebauungsplan: Fehler im Abwägungsvorgang; Verfahrensfehler; Abwägungsmaterial; Ermittlung und Bewertung; Abwägungsdefizit ; Fehlgewichtung

1. Zur Grobabgrenzung der nach §§ 2 Abs. 3, 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB auf der Verfahrensebene zu prüfenden Fehler bei Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials von sonstigen (materiellrechtlichen) Fehlern im Abwägungsvorgang nach §§ 1 Abs. 7, 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB. 2. Die Anforderungen an die Beachtlichkeit von verfahrensrechtlichen und materiellrechtlichen Fehlern im Abwägungsvorgang sind zeitlich und inhaltlich identisch (wie BVerwG, Urteil vom 09.04.2008 - 4 CN 1.07 -, NVwZ 2008, 899 ff.). 3. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Prüfung von Fehlern nach § 214 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 BauGB ist, wie bei den sonstigen Abwägungsfehlern, der Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Satzung (§ 214 Abs. 3 Satz 1 BauGB analog).

Tenor:

Der Antrag wird abgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BauGB § 1 Abs. 7; BauGB § 2 Abs. 3; BauGB § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; BauGB § 214 Abs. 3;

Tatbestand: