OLG Düsseldorf vom 07.05.1991
23 U 165/90
Normen:
VOB/B § 14;
Fundstellen:
BauR 1991, 772

OLG Düsseldorf - 07.05.1991 (23 U 165/90) - DRsp Nr. 1998/2566

OLG Düsseldorf, vom 07.05.1991 - Aktenzeichen 23 U 165/90

DRsp Nr. 1998/2566

Bauleistungen sind grundsätzlich nach exakten Massen genau abzurechnen; Näherungsverfahren sind nur dann anzuwenden, wenn eine mathematisch genaue Abrechnung nicht oder nicht mit zumutbaren Mitteln durchführbar ist; bei dem Aufmaß nach der sogenannten Simson'schen Formel handelt es sich nicht um ein Näherungsverfahren, sondern um eine mathematisch genaue Berechnung; sie ist zum Aufmaß von Baugruben und Erdüberschüttungen nur dann anzuwenden, wenn diese genau einem oder mehreren Prismatioden entsprechen. Technische Vorschriften und Vertragsbedingungen, die Regeln über das Aufmaß, die Abrechnung und über Art und Umfang nicht gesondert zu vergütende Nebenleistungen enthalten, können den Charakter echter Vertragsbedingungen aufweisen und unterliegen dann der Kontrolle nach dem AGBG.

Normenkette:

VOB/B § 14;
Fundstellen
BauR 1991, 772