Die Gegenvorstellung des Beklagtenvertreters gegen die Streitwertfestsetzung für das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren im Senatsbeschluss vom 12. Oktober 2021 wird zurückgewiesen.
I.
Der Beklagtenvertreter hat mit Schriftsatz vom 1. Dezember 2021 gegen den mit Beschluss des Senats vom 12. Oktober 2021 für das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren auf 9.120 € festgesetzten Streitwert eine Gegenvorstellung erhoben, da er die Festsetzung für zu niedrig hält.
II.
1. Die Gegenvorstellung ist zulässig. Sie ist innerhalb der für eine Beschwerde geltenden - und auch hier maßgebenden - Sechsmonatsfrist des §
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