Der Antragsteller begehrt die vorläufige Außervollzugsetzung einer Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 57 "Sondergebiet Tierhaltungsanlagen" der Antragsgegnerin.
Er beabsichtigt die Errichtung einer Schweinemastanlage auf dem Flurstück 48/4, Flur 1, Gemarkung C. (nach dem Liegenschaftskataster inzwischen aufgeteilt in die Flurstücke 48/6 des Antragstellers und 48/7 eines vormaligen Partners). Nach dem Eilantrag geht es um 2.560 Mastschweine; die von der Antragsgegnerin vorgelegte "Anzeige einer beabsichtigten Baumaßnahme" vom 18. September 2008 geht demgegenüber von 7.560 Mastschweineplätzen aus. Die Stallanlagen sind in einem Lageplan zur Anzeige mit 114,71 m x 70,34 m bemaßt.
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