Nichteintragung in der Handwerksrolle - Schwarzarbeit - Rechtsfolgen
OLG Zweibrücken, Urt. v. 31.07.2015 -
BGH Beschl. v. 14.07.2018 -
IBR 2019,
I. Das Urteil nimmt Stellung zu der Frage,
ob ein Bauvertrag unwirksam ist, wenn er mit einem nicht in die Handwerksrolle eingetragenen Auftragnehmer geschlossen wurde.
II. Das Urteil hat folgende Leitsätze:
1. Der mit einem gewerblichen Auftragnehmer abgeschlossene Bauvertrag ist nicht deshalb unwirksam, weil der Auftragnehmer - unter Verletzung der Handwerksordnung - nicht in die Handwerksrolle eingetragen ist. |
2. Auch ein einseitiger Verstoß des Auftragnehmers gegen das |
III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe:
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|