Zu §§ 134, 631, 632 BGB

Nichteintragung in der Handwerksrolle - Schwarzarbeit - Rechtsfolgen

OLG Zweibrücken, Urt. v. 31.07.2015 - 2 U 10/15

BGH Beschl. v. 14.07.2018 - VII ZR 188/15 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen)

IBR 2019, 750 = Baurechts-Report 1/2019, 2

I. Das Urteil nimmt Stellung zu der Frage,

ob ein Bauvertrag unwirksam ist, wenn er mit einem nicht in die Handwerksrolle eingetragenen Auftragnehmer geschlossen wurde.

II. Das Urteil hat folgende Leitsätze:

1. Der mit einem gewerblichen Auftragnehmer abgeschlossene Bauvertrag ist nicht deshalb unwirksam, weil der Auftragnehmer - unter Verletzung der Handwerksordnung - nicht in die Handwerksrolle eingetragen ist.

2. Auch ein einseitiger Verstoß des Auftragnehmers gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit führt nicht zur Nichtigkeit des geschlossenen Bauvertrags.

III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe: