Schimmel: Zumutbarkeit der Beheizung und Lüftung einer Mietwohnung
BGH, Urt. v. 05.12.2018 -
IMR 2019, 54, 55 = BauR 2019,
I. Die Urteile nehmen Stellung zu der Frage,
welche Beheizung und Lüftung dem Mieter zumutbar ist.
II. Die Urteile haben folgenden Leitsatz:
1. ... |
2. Welche Beheizung und Lüftung einer Wohnung dem Mieter zumutbar ist, kann nicht abstrakt-generell und unabhängig insbesondere von dem Alter und der Ausstattung des Gebäudes sowie dem Nutzungsverhalten des Mieters, sondern nur unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls bestimmt werden. |
III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe:
Die jeweiligen Kläger sind Mieter einer im Jahr 1968 gebauten Wohnung der Beklagten. Die Wohnungen entsprechen den zur Zeit ihrer Errichtung geltenden DIN-Veröffentlichungen, nicht aber der aktuellen DIN. Die Kläger leiten die behaupteten Gewährleistungsansprüche u.a. daraus ab, dass sie zur Vermeidung des Auftretens von - bislang noch nicht vorhandenen - Schimmelpilzerscheinungen überobligatorisch heizen und lüften müssten.
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