Zu §§ 633, 634, 637 BGB

Auftraggeber darf Vorschuss bei nicht fachgerechter Mängelbeseitigung behalten

OLG München, Beschl. v. 10.12.2015 - 27 U 2588/15 Bau (Nichtzulassungsbeschwerde vom BGH mit Beschl. v. 18.07.2018 - VII ZR 8/16 zurückgewiesen)

IBR 2019, 254

I. Das Urteil nimmt Stellung zu der Frage,

ob der Auftragnehmer einen Anspruch auf Rückerstattung des geleisteten Vorschusses hat, wenn die Nachbesserung nicht zu einer fachgerechten Mängelbeseitigung führt.

II. Das Urteil hat folgende Leitsätze:

1. Für den Umfang des Kostenerstattungsanspruchs wegen Baumängeln kommt es darauf an, was ein vernünftiger und wirtschaftlich denkender Auftraggeber für erforderlich halten darf (Anschluss an OLG Düsseldorf, IBR 1996, 150).

2. Führt die durch eine Drittfirma durchgeführte Nachbesserung zu keiner fachgerechten Mängelbeseitigung, steht dem Auftragnehmer kein Anspruch auf Rückerstattung des geleisteten Vorschusses zu, sofern der Auftraggeber seine Aufwendungen für erforderlich halten durfte.

III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe: