Kein Schadensersatz wegen fehlender Pläne aus §
KG, Urt. v. 29.01.2019 - 21 U 122/18, n. rkr.
IBR 2019,
I. Das Urteil nimmt Stellung zu der Frage,
ob dem Unternehmer bei fehlenden Plänen Schadensersatzansprüche aus §
II. Das Urteil hat folgenden Leitsatz:
Ein Bauvertrag begründet im Grundsatz keine terminbezogenen Pflichten des Bestellers, auch wenn die Parteien Vertragsfristen vereinbart haben (vgl. BGH, IBR 2000,
III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe:
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