Zu §§ 280, 633, 634 BGB; § 15 HOAI (2002) - 2

Schimmel: Zumutbarkeit der Beheizung und Lüftung einer Mietwohnung

BGH, Urt. v. 05.12.2018 - VIII ZR 271/17; BGH, Urt. v. 05.12.2018 - VIII ZR 67/18

IMR 2019, 54, 55 = BauR 2019, 664

I. Die Urteile nehmen Stellung zu der Frage,

welche Beheizung und Lüftung dem Mieter zumutbar ist.

II. Die Urteile haben folgenden Leitsatz:

1. ...

2. Welche Beheizung und Lüftung einer Wohnung dem Mieter zumutbar ist, kann nicht abstrakt-generell und unabhängig insbesondere von dem Alter und der Ausstattung des Gebäudes sowie dem Nutzungsverhalten des Mieters, sondern nur unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls bestimmt werden.

III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe:

Die jeweiligen Kläger sind Mieter einer im Jahr 1968 gebauten Wohnung der Beklagten. Die Wohnungen entsprechen den zur Zeit ihrer Errichtung geltenden DIN-Veröffentlichungen, nicht aber der aktuellen DIN. Die Kläger leiten die behaupteten Gewährleistungsansprüche u.a. daraus ab, dass sie zur Vermeidung des Auftretens von - bislang noch nicht vorhandenen - Schimmelpilzerscheinungen überobligatorisch heizen und lüften müssten.