Leistungsänderung gem. §
KG, Urt. v. 29.01.2019 - 21 U 122/18, n. rkr.
IBR 2019,
I. Das Urteil nimmt Stellung zu der Frage,
ob in der Mitteilung des Bestellers an den Unternehmer über den Annahmeverzug des Bestellers eine Leistungsänderung gem. §
II. Das Urteil hat folgende Leitsätze:
1. Auch wenn die |
2. Zeigt der Besteller dem Unternehmer die Umstände an, die seinen Annahmeverzug begründen, so liegt in einer solchen Verzugsmitteilung in aller Regel eine Leistungsänderung gemäß § |
3. In diesem Fall besteht der Mehrvergütungsanspruch aus § |
III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe:
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