OVG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 05.12.2017
10 D 97/15.NE
Normen:
BauGB § 1 Abs. 3 S. 1; BauGB § 1 Abs. 7; BauGB § 1a Abs. 3 S. 2-4; BauGB § 2 Abs. 3; BauGB § 9 Abs. 1a; BauGB § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; BauGB § 214 Abs. 3 S. 2; BNatSchG § 7 Abs. 2 Nr. 14; BauGB § 34 Abs. 2; BNatSchG § 44 Abs. 5 S. 2-3;

Zunahme der Lärmbelastung der Bewohner eines Wohngebiets bzgl. Gesundheitsbeeinträchtigung durch Straßenbauplanung; Ermittlung und Bestandsaufnahme der vorkommenden Arten und ihrer Lebensräume als artenschutzfachliche Beurteilungsgrundlage bei der Bauleitplanung; Abwägung des Artenschutzes und der privaten Belange i.R.d. Vollziehung des Bebauungsplans

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 05.12.2017 - Aktenzeichen 10 D 97/15.NE

DRsp Nr. 2018/2393

Zunahme der Lärmbelastung der Bewohner eines Wohngebiets bzgl. Gesundheitsbeeinträchtigung durch Straßenbauplanung; Ermittlung und Bestandsaufnahme der vorkommenden Arten und ihrer Lebensräume als artenschutzfachliche Beurteilungsgrundlage bei der Bauleitplanung; Abwägung des Artenschutzes und der privaten Belange i.R.d. Vollziehung des Bebauungsplans

Tenor

Der Bebauungsplan Nr. "H.-weg ist unwirksam.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Antragsgegnerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 von Hundert des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Antragstellerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 von Hundert des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BauGB § 1 Abs. 3 S. 1; BauGB § 1 Abs. 7; BauGB § 1a Abs. 3 S. 2-4; BauGB § 2 Abs. 3; BauGB § 9 Abs. 1a; BauGB § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; BauGB § 214 Abs. 3 S. 2; BNatSchG § 7 Abs. 2 Nr. 14; BauGB § 34 Abs. 2; BNatSchG § 44 Abs. 5 S. 2-3;

Tatbestand