Auf die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Klägerin wird der Beschluss des Landgerichts Mosbach vom 08.12.2021 abgeändert und der Streitwert auf 13.815,67 € festgesetzt.
I.
Die Klägerin ist im Baugewerbe tätig und betreibt ein auf Schalungstechnik spezialisiertes Unternehmen sowie einen Baufachhandel. Die Beklagte ist Inhaberin eines Bauunternehmens.
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