§ 6 Abs. 1, 6 VOB/B

Formelle Anforderungen an Behinderungsanzeige zur Durchsetzung von Bauablaufstörungen

OLG Oldenburg, Urt. v. 20.08.2019 - 2 U 81/19

IBR 2019, 542 = Baurechtsreport 2019, 34

I. Das Urteil nimmt Stellung zu der Frage,

wie konkret eine Behinderungsanzeige formuliert sein muss bzw. welche Anforderungen an sie für einen Anspruch des Auftragnehmers auf Mehrkosten wegen Bauzeitverzögerung zu stellen sind.

II. Das Urteil hat folgende Leitsätze:

1. Anforderungen an die schlüssige Darlegung und Substantiierung von Tatsachen für einen Anspruch des Werkunternehmers auf Mehrkosten wegen Bauzeitverlängerung.

2. Anforderung an und Entbehrlichkeit von Behinderungsanzeigen gemäß § 6 Abs. 1 VOB/B.

III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe:

Unter Bezugnahme auf das BGH-Urteil vom 21.10.1999 (IBR 2000, 218) stellt das OLG Oldenburg zunächst noch einmal unmissverständlich klar, dass der Auftragnehmer in der Behinderungsanzeige anzugeben hat, ob und wann seine Arbeiten, die nach dem Bauablauf ausgeführt werden müssten, nicht oder nicht wie vorgesehen, ausgeführt werden können. Hierzu reicht es nicht aus, eine Behinderung nur pauschal zu beschreiben. Zu einer wirksamen Behinderungsanzeige ist vielmehr eine konkrete, bauablaufbezogene Darstellung erforderlich.