Zu der Frage, ob nationale Gerichte in einem Rechtsstreit zwischen Privatpersonen über die Anwendung der HOAI -Mindestsätze aufgrund von vor dem 01.01.2021 abgeschlossenen Architekten- oder Ingenieurverträgen die betreffenden Vorschriften der HOAI (Festlegung von Honorarmindest- oder -höchstsätzen) anwenden dürfen
Schlussanträge des Generalanwalts beim EuGH v. 15.07.2021 in der
I. Das Rechtsgutachten des Generalanwalts nimmt Stellung zu der Frage,
ob die nationalen Gerichte speziell (aber nicht nur) der Bundesrepublik Deutschland angesichts der Entscheidung des EuGH in der
Schlussanträge des Generalanwalt beim EuGH vom 15.07.2021 in der Rechtssache
II. Das Votum des Generalanwalts hat folgende Leitsätze:
Ein nationales Gericht, das mit einem Rechtsstreit zwischen Privatpersonen über einen Anspruch befasst ist, der auf eine nationale Regelung gestützt ist, die Mindestsätze für Dienstleistungserbringer in einer Weise festlegt, die gegen Art. 15 Abs. 1, 2g und Art. 15 Abs. 3 Richtlinie 2006/123/EG verstößt, muss diese nationale Regelung und angewendet lassen.
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