§
I. Das Urteil nimmt Stellung zu
der Frage, wann eine Teilkündigung gem. §
II. Das Urteil hat folgende Leitsätze:
1. | "Ein Begriff, der innerhalb eines AGB-Klauselwerks mehrfach verwendet wird, ist grundsätzlich für alle Klauseln einheitlich auszulegen (hier: "abgeschlossener Teil der Leistung" in § |
2. | Leistungsteile innerhalb eines Gewerks stellen grundsätzlich keinen in sich abgeschlossenen Teil der Leistung dar, auf den die Entziehung des Auftrags nach § |
III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe:
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