Zu §§ 634, 280 BGB; 13 Nr. 7
OLG Düsseldorf, Urt. v. 12.10.2010 - I-21 U 194/09 Baurecht 2011,
I. Das Urteil nimmt Stellung zu
der Frage, wann der Auftraggeber bei Mängeln Anspruch auf den Ersatz von Gutachterkosten besitzt.
II. Das Urteil hat folgenden (nichtamtlichen) Leitsatz:
"Wird ein Gutachter vom Bauherrn eingesetzt, um ihn vorbeugend zu beraten, so steht die Beauftragung des Gutachters nicht im Zusammenhang mit dem Auftreten eines konkreten Mangels. In derartigen Fällen sind die Gutachterkosten nicht erstattungsfähig."
III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe:
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