Zu § 9 Abs. 1 AGB-Gesetz; §§ 305 ff. BGBZum Aufrechnungsverbot in Allgemeinen Geschäftsbedingungen
BGH, Urt. v. 07.04.2011 - VII ZR 209/07 IBR 2011,
I. Das Urteil nimmt Stellung
zur Wirksamkeit eines Aufrechnungsverbots in Allgemeinen Vertragsbedingungen eines Architektenvertrags.
II. Das Urteil hat folgenden Leitsatz:
"Die von einem Architekten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Architektenvertrages verwandte Klausel "Eine Aufrechnung gegen den Honoraranspruch ist nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung zulässig" ist gemäß § 9 Abs. 1 AGB-Gesetz unwirksam."
III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe:
Der BGH erklärt das im Leitsatz zitierte Aufrechnungsverbot gem. §
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