Zu §
OLG Düsseldorf, Urt. v. 20.07.2011 - U (Kart 11/11)IBR 2011,
I. Das Urteil nimmt Stellung zu der Frage,
wie ein vom Auftragnehmer einkalkulierter Bauzeitpuffer bei einer eingetretenen Bauzeitverzögerung zu berücksichtigen ist.
II. Das Urteil hat folgende Leitsätze:
"1. Dem Auftragnehmer steht in Anlehnung an §
2. Sind im Bauzeitenplan sog. Zeitpuffer vorhanden, können diese vom Auftraggeber solange nicht zur Kompensation einer eingetretenen Verzögerung herangezogen werden, wie der Auftragnehmer sie selbst zum Auffangen eigener Leistungsverzögerungen benötigt."
III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe:
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