Zu §§ 633, 635, 251 Abs. 2 BGB a.F.Berufung des Planers auf die Unverhältnismäßigkeit einer SchadenersatzforderungOLG Karlsruhe, Urt. v. 27.09.2011 -
I. Das Urteil nimmt Stellung zu der Frage,
ob ein Planer gegen die Schadenersatzforderung des Bauherrn die Unverhältnismäßigkeit der Mangelbeseitigung einwenden kann, wenn der Mangel auf seinem Planungsverschulden beruht und er Schadenersatz leisten muss.
II. Das Urteil hat folgende Leitsätze:
"1. Sieht das Leistungsverzeichnis die Verwendung eines bestimmten Baumaterials (hier: Ziegel mit einer Rohdichteklasse von 1,4) vor, stellt die Anordnung bzw. die Tolerierung des Einbaus eines anderen Baustoffes (hier: Ziegel mit einer Rohdichteklasse von 0,9) durch den Architekten eine pflichtwidrige Abweichung von dem vereinbarten Leistungssoll dar. Darin ist ein Planungsfehler zu sehen.
2. Aufgrund eines derartigen Planungsfehlers kann der Auftraggeber von dem Architekten Schadensersatz in Höhe des mit dem Austausch des mangelhaften Baumaterials verbundenen Aufwands verlangen.
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