Zu § 631 BGBKomplettheitsklausel/Auswirkungen auf den Leistungsumfang OLG Rostock, Urt. v. 19.05.2009 - 4 U 84/05 BGH, Beschl. v. 13.01.2011 -
I. Das Urteil nimmt Stellung zu der Frage,
wie sich eine sogenannte Komplettheitsklausel auf den vom Auftragnehmer geschuldeten Leistungsumfang auswirkt.
II. Das Urteil hat folgenden Leitsatz:
"Die Formulierung in einem Bauvertrag, wonach die Leistung des Auftragnehmers sämtliche notwendigen Arbeiten umfasst, die für eine komplette, in sich abgeschlossene, gebrauchs- und nutzungsfertige Ausführung erforderlich sind, führt nicht zu einer Erweiterung des Leistungsumfangs, wenn die Leistung im Angebot des Auftragnehmers mit einem Leistungsverzeichnis detailliert beschrieben ist."
III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe:
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