Siehe hierzu unter Teil 4/3.4.1.
Siehe hierzu unter Teil 4/3.4.2.
Auch insoweit kann zunächst auf die grundsätzlichen Ausführungen unter Teil 4/3.4.3 verwiesen werden.
Zur Klarstellung ist jedoch darauf hinzuweisen, dass sowohl der Anspruch auf Ersatz der Selbstvornahmekosten gem. § 637 Abs. 1 BGB als auch die Ansprüche gem. §
Dies kann insbesondere bei dem Anspruch auf Kostenerstattung zu Schwierigkeiten führen, da diese unter Umständen bis zum Ablauf der kurzen Verjährungsfrist nach §
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