OVG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 31.07.1990 (11 A 981/88)
I. Der Kläger beabsichtigt, in einem zuletzt zu Wohnzwecken genutzten und z.Zt. wegen Umbauarbeiten leerstehenden Gebäude eine Spielhalle mit einer (Netto-) Spielfläche von 150 qm einzurichten. Das Gebäude steht im [...]