OLG Nürnberg - Beschluß vom 27.07.1992 (11 W 2009/92)
I. Die Beklagten wenden sich mit der sofortigen Beschwerde gegen die Festsetzung der Ersatzvornahmekosten in Höhe von DM 10.127,91 im Kostenfestsetzungsbeschluß vom 26.03.1992 mit der Begründung, die von den Klägern [...]