BayObLG - Beschluß vom 18.01.1995 (2Z BR 118/94)
I. Die Beteiligten sind Wohnungseigentümer einer Wohnanlage, die aus einem Block von vier Reihenhäusern und einem Block von drei Reihenhäusern besteht. Der Viererriegel ist seit Jahren fertiggestellt, vom Dreierriegel [...]