OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 07.01.2004 (22 B 1288/03)
Das Beschwerdevorbringen, auf dessen Prüfung der Senat gemäß § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO beschränkt ist, gibt keinen Anlass, die Interessenabwägung des VG in Frage zu stellen, die davon ausgeht, dass die Widersprüche des [...]