BFH - Beschluss vom 19.06.2006 (III B 37/05)
I. Die zusammen zur Einkommensteuer veranlagten Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) ließen ein Gebäude errichten, das sie auch zu eigenen Wohnzwecken nutzten. Infolge von Baumängeln entstanden ihnen Aufwendungen u.a. [...]