Mandatssituation 11.6.1: Erbauseinandersetzungsklage

Autor: Klose

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Die Erben sind mittlerweile so untereinander zerstritten, dass überhaupt keine Einigung und kein Gespräch mehr möglich sind. Der Mandant möchte daher auf dem Klagewege eine Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft erreichen.

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Erbauseinandersetzungsklage

Scheitert eine Einigung der Miterben über die Aufteilung des Nachlasses, kann jeder Miterbe als letztes Mittel die Nachlassteilung mittels Klage erzwingen. Die Teilungsklage (oder auch Auseinandersetzungs- oder Erbteilungsklage) als besonderer Klagetypus bietet dem klagenden Miterben als "Ultima Ratio" die Möglichkeit, von dem oder den anderen Miterben die Zustimmung zu einem qualifizierten Teilungsplan ("Vertragsangebot") für die Auflösung des Gesamthandvermögens der Erbengemeinschaft zu erzwingen.

Teilungsreife