LG Aurich - 16.01.1990 (3 T 262/89)
Die geschiedene Ehefrau und das eheliche Kind des Schuldners haben einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluß des AG N. vom 23. 5. 1985 erwirkt, mit dem das Arbeitseinkommen des Schuldners wegen laufenden Unterhalts in [...]