OLG München - Urteil vom 07.12.1999 (25 U 2049/99)
Die Klägerin macht als Alleinerbin ihres am 21.8,1997 verstorbenen Ehemannes gegen die Beklagte Ansprüche in Höhe von DM 111.959,98 aus einer vom Erblasser mit der Beklagten abgeschlossenen Krankenversicherung geltend. [...]