OLG Zweibrücken - Beschluß vom 21.08.2000 (3 W 144/00)
Die weitere Beschwerde ist gemäß § 27 Abs. 1 FGG statthaft, an keine Frist gebunden und auch im Übrigen in verfahrensrechtlicher Hinsicht nicht zu beanstanden (§§ 29 Abs. 1 Satz 1 und 3, Abs. 4, 20, 21 FGG). In der [...]