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OLG Rostock - Beschluss vom 25.09.2013 (3 W 30/13)

Anforderungen an die Unterzeichnung eines privatschriftlichen TestamentsAnbringung der Unterschrift auf dem Briefumschlag

1. Die Beschwerde des Beteiligten zu 1. gegen den Beschluss des Amtsgerichts Grevesmühlen vom 15.01.2013 wird zurückgewiesen. 2. Der Beteiligte zu 1. trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. 3. Der Geschäftswert des [...]
OLG Rostock - Beschluss vom 07.02.2013 (Ws 9/14)

Widerruf der ausgesetzten Unterbringung in der Sicherungsverwahrung bei Verstoß gegen Auflagen und WeisungenZulässigkeit der Weisung,...

Die sofortige Beschwerde wird als unbegründet verworfen. Der Verurteilte hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. I. 1. Das Landgericht Schwerin verurteilte den Beschwerdeführer am 15.05.2007 - 32 KLs 2/07 - [...]