VGH Bayern - Beschluss vom 07.02.2017 (11 ZB 16.1886)
I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerinnen tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 17.500,- Euro festgesetzt. I. Die [...]