OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 04.01.2017 (14 E 1080/16)
Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Kläger. Sie werden nicht erstattet. Die Beschwerde gegen die Ablehnung der Gewährung von Prozesskostenhilfe für die Durchführung des [...]