BSG - Beschluss vom 22.11.2021 (B 11 SF 18/21 S)
Das Sozialgericht Münster wird zum zuständigen Gericht bestimmt. Die Voraussetzungen für die Bestimmung des zuständigen Gerichts innerhalb der Sozialgerichtsbarkeit durch das gemeinsam nächsthöhere Gericht liegen vor, [...]