LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 14.06.2023 (L 2 SO 142/23)
Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Ulm vom 14. Dezember 2022 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten des Berufungsverfahrens sind nicht zu erstatten. Zwischen den Beteiligten [...]