Beschwerde gegen Beschlagnahmeanordnung gemäß § 304 StPO

 

 

 

Amtsgericht ...

(Anschrift)

In der Strafsache

gegen  A.B.

wegen Bankrotts u.a. Delikte

Az.       ... (Staatsanwaltschaft ...)

            ... (Amtsgericht ...)

zeige ich an, dass ich die Insolvenzverwalterin über das Vermögen des Beschuldigten A.B., Frau Dr. C.D., vertrete.

Gegen den Beschluss des Amtsgerichts ... vom ... lege ich Beschwerde ein.

Ich beantrage,

1.         den Beschluss des Amtsgerichts ... vom ... (Az. ...) aufzuheben

und

2.         die sichergestellten 777 Leitzordner Unterlagen (Az. ...) an die Insolvenzverwalterin über das Vermögen des Beschuldigten A.B., Frau Dr. C.D., unverzüglich herauszugeben.

Begründung:

Mit dem vorgenannten Beschluss hat das Amtsgericht ... die Beschlagnahme von Originalgeschäftsunterlagen des Beschuldigten angeordnet.

Die Anordnung ist aufzuheben, weil sie jedenfalls unverhältnismäßig ist. Eine Beschlagnahme kommt nur dann in Betracht, wenn es keine weniger einschneidenden Maßnahmen gibt, die das gleiche Ziel erreichen (BVerfG, Beschl. v. 10.11.2017 - 2 BvR 1775/16, NJW 2018, 1240, 1241).