BGH - Beschluß vom 26.01.1988 (5 StR 1/88)
Die Revision ist zulässig. Die Erklärung des Verteidigers im Schriftsatz vom 7. Juli 1987, daß er die Revision zurücknehme, ist unwirksam, da er hierzu nicht ausdrücklich ermächtigt war (§ 302 Abs. 2 StPO). Die auf [...]