Auf die Rechtsbeschwerde der Betroffenen wird festgestellt, dass der Beschluss der 3. Zivilkammer des Landgerichts Ulm (Donau) vom 14. Dezember 2011 die Betroffene in ihren Rechten verletzt hat.
Das Verfahren der Rechtsbeschwerde ist gerichtsgebührenfrei (§
Die notwendigen Auslagen der Betroffenen für das Verfahren in allen Instanzen werden der Staatskasse auferlegt (§
Der Verfahrenswert wird auf 3.000 € festgesetzt.
I.
Die Rechtsbeschwerde wendet sich gegen die durch Zeitablauf erledigte Genehmigung der Unterbringung der Betroffenen in einem psychiatrischen Krankenhaus.
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