I. Der Antragsteller und Beschwerdeführer (im folgenden: Beschwerdeführer) beabsichtigt, ein Beschwerdeverfahren gegen die Anordnung seiner zwangsweisen Unterbringung zur Durchführung einer zweiwöchigen Untersuchung mit dem Zweck der Vorbereitung eines Gutachtens zu betreiben und beantragt zu seiner Durchführung die Gewährung von Prozesskostenhilfe.
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