I.
Mit Beschluss vom 22.6.2001 hat der Senat im Verfahren wegen Rückführung des Kindes geb. am in Ausführung des Haager Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (HKiEntÜ) auf die Beschwerde der Antragsgegnerin den die Rückführung des Kindes anordnenden Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart - Familiengericht - vom 26.5.2001 (
"1. Die Antragsgegnerin ist verpflichtet, mit dem Kind geb. am in den Bezirk des Texas zurückzukehren.
2. Der Antragsgegnerin wird für den Fall der Nichterfüllung dieser Verpflichtung ein Zwangsgeld bis 50.000,00 DM angedroht, ferner die Festsetzung von Zwangshaft bis zu sechs Monaten."
Zuvor hatten die Eltern im Anhörungstermin vor dem Senat eine umfängliche Vereinbarung über die Modalitäten der Rückkehr der Mutter mit dem Kind abgeschlossen.
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