I. 1. Auf die sofortige Beschwerde des Beklagten Ziffer 1 wird die Kostenentscheidung im Anerkenntnis-Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Überlingen vom 06.03.2009 (
2. Der Beschwerdewert wird auf 272,87 € festgesetzt.
3. Der Kläger trägt insoweit die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
II. 1. Auf die weitere sofortige Beschwerde des Beklagten Ziffer 1 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Überlingen vom 06.03.2009 (
2. Kosten dieses Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.
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