I.
Für die Betroffene, die an einer Persönlichkeitsstörung vom Borderline-Typ leidet, ist seit 1998 ein Betreuer bestellt, in dessen Person seither mehrfacher Wechsel stattfand. Sein Aufgabenkreis umfasst derzeit Gesundheitsfürsorge, Aufenthaltsbestimmung einschließlich der Entscheidung über eine Unterbringung, Wohnungsangelegenheiten, Vermögenssorge, Vertretung bei Ämtern und Behörden, Vertretung gegenüber Sozialleistungs- und Versicherungsträgern sowie Entgegennahme und Öffnen der Post. Im Bereich Vermögenssorge ist Einwilligungsvorbehalt angeordnet.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|