I. Die Erblasserin ist im Jahr 1992 in einem Krankenhaus verstorben. Sie war verwitwet und hinterließ einen ehelichen Sohn, der im Jahr 1993 verstorben und von der Beteiligten zu 4 allein beerbt worden ist. Die Beteiligten zu 2 und 3 sind die Eltern der Erblasserin.
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